Der deutsche Telefonanbieter muss vorläufig zulassen, wenn Wettbewerber seine Kabelkanäle, Masten und Trägersysteme nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/telekom-muss-zugang-gewaehren-19562851.html